Lizenzpflicht


Aufgrund einer aktuellen Anfrage nimmt das DPV Präsidium zur Frage „gültiger Lizenzen“ wie folgt Stellung (Auszug aus dem noch nicht veröffentlichten Protokolls der DPV Präsidiumssitzung vom 10.11.2007):
Lizenzen ohne Geburtsdatum:
Gemäß Sportordnung sind Lizenzen ohne Geburtsdatum ungültig. Bei lizenzpflichtigen Turnieren muss eine gültige Lizenz vorgelegt werden. Ungültige Lizenzen berechtigen nicht zur Teilnahme an lizenzpflichtigen Veranstaltungen.
Das Präsidium hat für 2008 beschlossen, dass bei einer lizenzpflichtigen Veranstaltung die Vorlage einer Lizenz ohne eingetragenes Geburtsdatum zur Teilnahme berechtigt. Vorraussetzung ist allerdings, dass der Lizenznehmer ein gültiges, amtliches Personaldokument (Ausweis) vorlegt.
Zudem wird die Lizenz nach der Veranstaltung einbehalten und entwertet an den zuständigen Landesverband geschickt.
Diese Regelung gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandstag 2008.
Protokollauszug ende.
Die Altersbeschränkungen bei einzelnen Veranstaltungen bleiben hiervon selbstverständlich  unberührt.
Die Angabe des Alters in der Lizenz ist bereits im letzten Jahrhundert Pflicht geworden.
Sofern der Verbandstag der Übergangsregelung nicht zustimmt, sind Lizenzen ohne eingetragenes Geburtsdatum ungültig und berechtigen nicht zur Teilnahme an entsprechenden Sportveranstaltungen (entspricht aktueller Sportordnung).
Änderungen und Eintragungen in der Lizenz sind dem zuständigen Landesfachverband vorbehalten. Eigene Eintragungen und Ergänzungen sind nicht zulässig.