Reglement – Info

Die erweiterte Auslegung zu Art. 38 des Reglements vom 14.07.2010 ist durch den DPV Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das DPV Präsidium unterstützt die Entscheidung von Holger Franke ausdrücklich.
 
Eine weitergehende, allgemeine Regelung über den Wortlaut des Art. 38 des Reglements hinaus ist seitens des DPV nicht vorgesehen.
 
Es bleibt den Veranstaltern von Wettbewerben (Vereine, Landesfachverbände, DPV) überlassen, in ihren Veranstaltungsrichtlinien Vorgaben zu korrekter Kleidung zu machen.