Kugelgravuren

Aus gegebenem Anlass veröffentlicht der DPV noch einmal seinen Beschluss vom 06.04.2014 zum Gravieren von Wettkampfkugeln.

Das Gravieren von Kugeln ist erlaubt, Logos, Siegel oder Akronyme in einer Größe von 20×20 mm dürfen aufgebracht werden, jedoch dürfen die Herstellergravuren nicht in Mitleidenschaft gezogen, zerstört oder verfälscht werden, eigene Riffelungen sind verboten.

Die Gravuren haben professionell zu sein, laienhafte Kratzungen und Fräsungen sind nicht gestattet.

Zudem dürfen die Gravierungen dem § 1, Abs. 5 der Satzung des DPV nicht entgegenstehen.

 

Schon weit davor lagen international seitens der FIPJP keine Bedenken gegen eine Personalisierung von Wettkampfkugeln mittels Gravur bei freier Motivwahl vor.

Artikel 12 der Zulassungsvoraussetzungen für Kugeln (FIPJP, März 2013) regelt, dass weitere Markierungen wie z.B. Name, Vorname, Initialen oder jedes andere Signum zulässig sind.

Nach Artikel 8 der gleichen Zulassungsvoraussetzungen spielt Materialabtrag bei den Kugeln keine Rolle, da beim Gewicht neuer Kugeln eine Toleranz von +/- 5 Gramm zulässig ist und bei Kugeln, die im Spielbetrieb sind, ein Gewichtsverlust bis 15 Gramm ebenso toleriert wird.

Die Zulassungsvoraussetzungen stehen als Download im Original bereit:

Leitet Herunterladen der Datei einCONDITIONS REQUISES POUR L’HOMOLOGATION DE BOULES DE PETANQUE DE COMPETITION