Regelauslegung 1905-1 Wurfreif

Gemäß Artikel 6 des internationalen Reglements in der aktuellen Fassung des DPV vom 26.01.17 wird der Wurfkreis zurückgelegt, wenn ein Spieler ihn aufgehoben hat, obwohl noch Kugeln zu spielen sind.

Hierzu legt der SRA folgendes fest:

Der Wurfkreis gilt dann als aufgehoben, wenn er keine Berührung mehr zum Boden hat!

 Er kann nur dann eindeutig zurückgelegt werden, wenn er gem. Art. 6, Abs. 7 vor Anwurf der Zielkugel markiert wurde.

Wird der Wurfkreis bei fehlender Markierung aufgehoben, ist wie folgt zu verfahren:

  • Der Kreis wird an den Punkt zurückgelegt, den beide Mannschaften als den vorherigen, gültigen Platz ansehen. Einigen sich die Mannschaften nicht, muss der Schiedsrichter gerufen werden, der dann über die Lage entscheidet.
  • Die Mannschaften ziehen sich eine Verwarnung (gelbe Karte) zu und nur der Gegner der schuldigen Mannschaft darf seine restlichen Kugeln spielen.

Begründung:

Die Mannschaften sind für die Einhaltung der Regeln mitverantwortlich, daher müssen beide  darauf achten, dass die Lage des Wurfkreises markiert wird. Spielen beide Mannschaften aus einem Wurfkreis, dessen Lage nicht markiert war, ziehen sich beide durch den hinzugerufenen Schiedsrichter eine Verwarnung zu. In diesem Fall ist es unerheblich, wer die Lage des Reifes hätte markieren müssen.

siehe auch: https://neu.dpvpetanque.de/docs/fragen-und-antworten/regelauslegung/