Regelauslegung

Die vom DPV Schiedsrichterausschuss am 14.07.2010 veröffentlichte Regelauslegung führte verschiedentlich zur Frage, ob z.B. Trekkingsandalen feste Schuhe sind oder den genannten Riemchensandalen gleichzusetzen sind.

Die einzige Kompetenz in dieser Frage liegt beim DPV Schiedsrichterausschuss, der hierzu trotz Nachfrage bis heute keine weitere Klärung herbeigeführt hat.
Nun haben einzelne Schiedsrichter die Regelauslegung selbst vorgenommen. Dies ist aber einzig Angelegenheit des DPV SR-Ausschusses, zumal noch nicht einmal das DPV Präsidium dazu berechtigt ist.
Das DPV Präsidium würde eine unmißverständliche Regelung begrüßen.
Auf dem außerordentlichen Verbandstag im Oktober 2012 wird das Amt des DPV Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen neu besetzt und unter seiner Leitung wird das Problem dann gelöst.
Bis dahin sind alle Funktionsträger aufgefordert, in der Frage des Schuhwerks Zurückhaltung zu üben.
Die vom DPV SR-Ausschuss verbotenen Schuhe bleiben verboten und die Auslegung "o.ä." bleibt bis zu einer Entscheidung des SR Ausschusses den Schiedsrichtern vorbehalten – sofern die Jury des jeweiligen Turnieres nichts anderes festgelegt hat!
Für das DPV Präsidium
Peter Blumenröther
DPV Generalsekretär