Regelung zu Auswechselspielern

Regelung zu Auswechselspielern

1.
In der DPV Sportordnung und den dazugehörigen Richtlinien gibt es Regelungen, die das Auswechseln von Spielern ermöglichen (z.B. Länderpokal). Dies ist auch bei internationalen Turnieren (z.B. Nordseecup), bei Veranstaltungen der Landesverbände (z.B. Landesligen) und bei Sonderveranstaltungen einiger Mitgliedsvereine (z.B. 24 Stunden Turniere) so geregelt.
Kern der genannten Regelungen ist, dass sich ein Team inklusiv Auswechselspieler anmeldet. Der Auswechselspieler ist wie alle weiteren Teammitglieder namentlich eingeschrieben.
2.
Artikel 34 des Internationalen Reglements in der gültigen Deutschen Fassung lautet:
Das Austauschen von einem Spieler im Doublette oder von einem oder zwei Spieler im Triplette ist bis zu dem offiziellen Beginn des Wettbewerbs erlaubt. Vorraussetzung ist, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.
Artikel 34 bezieht sich demnach auf reine Doublette und Triplette Turniere und nicht auf weitere Veranstaltungen.
3.
Weitere Veranstaltungen werden im internationalen Reglement nicht erwähnt.
4.
In der Praxis der laufenden Spielsaison haben sich unterschiedliche Auslegungen ergeben.

Bis zu einer Änderung des internationalen Reglements oder einer anders lautenden Erklärung des Weltverbandes verfügt das Präsidium des DPV als verbindliche Regelung für alle lizenzpflichtigen Veranstaltungen:

Der § 34 findet uneingeschränkte Anwendung für alle „klassischen“ Doublette und Triplette Veranstaltungen.
Bei Teamveranstaltungen ist unabhängig von der Spielformation das Auswechseln von Spielern nach den Regelungen des Veranstalters erlaubt, sofern der Auswechselspieler zu Beginn des Wettbewerbes für das Team namentlich eingeschrieben war.
Die Veranstaltung muss als Teamveranstaltung ausgeschrieben  gewesen sein und die Wettbewerbsbestimmungen des Veranstalters müssen öffentlich einsehbar sein.

Diese Regelung gilt demnach insbesondere für den Ligabetrieb auf Bundes und Landesebene, den Deutschen Länderpokal, Ländervergleiche, Vereinsvergleiche, 24 Stunden Turniere und weitere Sonderveranstaltungen.

Diese Verfügung gilt für alle Veranstaltungen 2006 und bis auf weiteres.
Alle bisher getroffenen Entscheidungen von DPV oder LV Schiedsrichtern während ihrer Einsätze in bezüglichen Wettkämpfen sind als Tatsachenentscheidung unanfechtbar, haben aber keinen Beispielscharakter für weitere Entscheidungen. Ab sofort ist gemäß dieser Verfügung zu entscheiden.