Neue Infos zum Thema Anti-Doping

Seit dem 01.01.2009 gilt der neue NADA-Code 2009. Auf unserem Verbandstag im März haben wir die neue DPV-Anti-Doping-Ordnung verabschiedet und auf Grund dieser Veränderungen wurde auch die bisherige Athletenerklärung durch eine Athletenvereinbarung ersetzt. Eine einseitige Anti-Doping-Erklärung ist rechtlich nicht mehr anwendbar.

Es hat sich bewährt, dass die Teilnehmer der Deutschen Meisterschaften, der Bundesliga und des Länderpokals die Vereinbarung zusammen mit ihrer Lizenz bei der jeweiligen Einschreibung abgeben und dies wollen wir auch in Zukunft so handhaben.
Für die Spieler, die eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA beantragen müssen, wurde eine schematische Darstellung (zu finden unter Sportives> Anti-Doping)  erarbeitet. Nach wie vor ist die Nutzung der Medikamenten-Datenbank auf der Homepage der NADA für alle Spieler, die Medikamente einnehmen müssen, die erste Anlaufstelle  http://www.nada-bonn.de/nc/nadamed/suche 
Eine medizinische Ausnahmegenehmigung, die bereits im Jahr 2008 von der NADA erteilt wurde hat eine Gültigkeit in Abhängigkeit der Erkrankung und reicht von 1 Jahr bis hin zu lebenslang. Die Gültigkeit der TUE ist auf der Genehmigung vermerkt und somit dem Spieler bekannt. Bei einer zeitlichen Begrenzung muss der betroffene Spieler rechtzeitig einen TUE-Antrag ausfüllen und diesen zusammen mit einem aktualisierten Arztbrief  (Änderungen der Medikamentation oder ggf. keine Änderungen) bei der NADA einreichen.
Anfragen bitte an die Vizepräsidentin Inneres