Die umfassende Ausbildung und Schulung der Schiedsrichter*innen ist Grundlage für jeglichen regulären Spielbetrieb.
Auf Basis des internationalen Reglements und den Einzelbestimmungen für Großevents (CEP und FIPJP) leitet sich die modulare Ausbildung für Schiedsrichter*innen im nationalen Bereich (DPV) und im Bereich der Landesverbände ab.
In der Schiedsrichterordnung des DPV und in der Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie sind die Eckpunkte des Schiedsrichterwesens und der Ausbildung zum Schiedsrichter / zur Schiedsrichterin festgelegt.
DPV Schiedsrichter-Ordnung (18.10.2020)
DPV Richtlinie Ausbildung und Prüfung (10.11.2020)
Der DPV hat hierfür den Landesverbänden einen Rahmenlehrplan gegeben, der die planvolle und gleiche Ausbildung in den LV sicherstellen soll. Die zielführende Methodik bleibt hier völlig unberührt!
Die Landesverbände bieten jährlich ein bis zwei Schiedsrichterlehrgänge an, interessierte Spieler*innen mögen sich an die zuständige Stelle des Landesverbandes wenden.
Am Ende jedes Lehrgangs ist eine schriftliche Prüfung abzulegen, diese kommt zentral vom DPV, Vizepräsident Schiedsrichterwesen. Die Erstkorrektur wird vom jeweiligen Ausbildungsteam des Landesverbandes durchgeführt, die Zweitkorrektur und damit die Bestätigung führt der DPV durch.
Die Ernennung zum Schiedsrichter / Schiedsrichterin erfolgt dann in den Landesverbänden, dort erhalten sie auch ihre Lizenz. Die Einsätze der erfolgreich geprüften SR regelt der Landesverband.