STRUKTUR DES DPV
Das geschäftsführende Präsidium besteht aus:
a) dem Präsidenten,
b) dem Vizepräsidenten Inneres
c) dem Vizepräsidenten Finanzen
Die Rechtspflege innerhalb des DPV nimmt neben den Gremien in den einzelnen Mitgliedsverbänden des DPV ein unabhängiges Verbandsgericht nach Maßgabe der DPV-Rechtsordnung wahr. Dessen Mitglieder sind nur den allgemeinen Gesetzen und den jeweils einschlägigen Satzungen und Ordnungen unterworfen. Es entscheidet gemäß den Rechtsgrundlagen des DPV sowie der jeweils einschlägigen Satzungen und Ordnungen.
Das Verbandsgericht ist höchste Rechtsinstanz innerhalb des DPV und hat Verstöße gegen die Rechtsgrundlagen des DPV und die geschriebenen und anerkannten Regeln des Sports abschließend zu korrigieren und zu ahnden.
Anträge sind an das Verbandsgerichts zu richten und bei der Geschäftsstelle des DPV einzureichen.
Der Deutsche Pétanque Verband ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e.V.)
Der Hauptausschuss
ist die Versammlung der Mitglieder und des DPV Präsidiums zwischen den Verbandstagen des DPV. Er setzt sich zusammen aus den Vertretern der Mitglieder und aus dem geschäftsführenden Präsidium. Er entscheidet in Angelegenheiten des Ordnungsrechtes (außer Finanzordnung und Ordnungen im Jugendbereich), bereitet die jeweiligen Verbandstage vor und berät über den vom Präsidium und Finanzausschuss vorgelegten Etatplan und dient darüber hinaus dem Austausch zwischen den Landesfachverbänden und dem DPV.
Der Verbandstag
ist die Versammlung der Mitglieder im Sinne des BGB und oberstes Organ des DPV. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.