DPV Sportordnung

Die aktualisierte Sportordnung hier:   DPV-Sportordnung_VT2007.pdf

Aus aktuellem Anlass hat das DPV Präsidium nach Rücksprache mit den Landesfachverbänden eine weitergehende Verfügung erlassen (Umlaufbeschluss vom 24.04.2007):
Lizenzpflicht bei offenen Turnieren
In der Sportordnung § 2 ist geregelt, welche Turniere im Bereich des DPV lizenzpflichtig sind.
In § 5 der Sportordnung ist geregelt, dass die Teilnehmer dieser Veranstaltungen im Besitz einer gültigen Lizenz des DPV sein müssen.
Es ist jedoch grundsätzlich erwünscht, dass bei offenen Veranstaltungen auch FIPJP Lizenzen anderer Nationalverbände zugelassen sind und deren Inhaber somit für diese Veranstaltungen startberechtigt sind.
Das Präsidium des DPV verfügt daher, dass bei offenen Veranstaltungen gemäß Sportordnung § 2 Absatz 2, hier Landesmeisterschaften und Ranglistenturniere des DPV und seiner Mitglieder neben den Lizenzen des DPV auch FIPJP Lizenzen anderer Nationalverbände zur Teilnahme berechtigen können, wenn der jeweilige Veranstalter dies zulässt.
Die Verfügung gilt ab sofort und bis zur Bestätigung durch den nächsten Verbandstag des DPV.