DM-Richtlinie


    In die Sportordnung wurden erste Ergebnisse der DM-AG eingearbeitet. Diese Änderungen betreffen vor allem die Nachrückerregelung.
    Im letzten Jahr schöpften Landesverbände bei einige Deutschen Meisterschaften ihr Kontingent nicht aus. Eine sowohl von den Ausrichtern als auch von vielen Sportlern geforderte Nachrückerregelung ist nun eingearbeitet.
    Diese Änderungen erfolgte in Absprache mit den Landesfachverbänden.
    Die wichtigsten Änderungen:

    • Die namentliche Spielermeldung zu den Deutschen Meisterschaften erfolgt durch die jeweiligen Landesverbände bis spätestens Dienstag 24.00 Uhr nach der Qualifikation bei der Geschäftsstelle des DPV. Die Landesverbände sollen dabei bis zu 5 Nachrückerteams melden. Der DPV verteilt dann die evtl. nicht genutzten Plätze nach dem u.a. Verfahren und veröffentlicht die Teilnehmerlisten bis spätestens Freitag 24.00 Uhr (8 Tage vor der jeweiligen Deutschen Meisterschaft).
    • Verzichten ein oder mehrere Landesverbände ganz oder teilweise auf die ihnen zustehende Anzahl von Startplätzen, so werden diese Plätze auf die anderen Landesverbände verteilt. Diese starten für ihren jeweiligen Landesverband, dem im Erfolgsfall auch der Qualitätsplatz zusteht. (Weitere Details bitte in der Anlage 4 nachlesen.)

    Zu den entsprechenden Downloads