Regelauslegung zu Art. 6

Der Schiedsrichterausschuss hat zum Aufheben des Wurfkreises folgende Festlegung getroffen:

Aufheben des Wurfkreises vor Ende der Aufnahme

Gemäß Artikel 6 des internationalen Reglements in der aktuellen Fassung des DPV vom 26.01.17

wird der Wurfkreis zurückgelegt, wenn ein Spieler ihn aufgehoben hat, obwohl noch Kugeln zu spielen sind.

Hierzu legt der SRA folgendes fest:

Der Wurfkreis gilt dann als aufgehoben, wenn er keine Berührung mehr zum Boden hat!

 

Begründung:

Oftmals wird schon ein Anfassen oder Anheben des Wurfkreises vor Ende der Aufnahme als Aufheben angesehen und die entsprechenden Maßnahmen gefordert. Das ist nicht im Sinne des Reglements, daher ist die eindeutige Regelung zwingend.

Spielern und eingesetzten Schiedsrichtern ist hiermit geholfen.

Die Auslegung ist hier hinterlegt:

https://neu.dpvpetanque.de/wp-content/uploads/2018/01/Regelauslegung-1801-1-zu-Art-6-Aufheben-des-WK-2.pdf