NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Ab März 2013 wurde das Verfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen vereinfacht:

Die NADA hat 2013 den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an die internationalen Gepflogenheiten angepasst. Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen für die Anwendung von spezifischen und nicht-spezifischer Substanzen bei einer Dopingkontrolle ein fachärztliches Attest (Kopie ist ausreichend) vorlegen. Die NADA verlangt dabei die Bestätigung, dass die Behandlung bereits vor der Kontrolle begonnen hat und medizinisch auch ausreichend dokumentiert ist. Dieses Attest darf nicht älter als ein Jahr sein.
Spieler, die vor einer sportlichen DPV-Veranstaltung Medikamente einnehmen müssen, können sich entsprechend informieren unter:    


https://www.nada-bonn.de/medizin/nadamed/#.UUxR4leDZpw