Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für Schiedsrichter geändert

Am 13.01. 2013 ist die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für Schiedsrichter vom 15.03.2009 hinsichtlich der Altersbeschränkung zur Zulassung zum DPV-Schiedsrichter vom DPV Präsidium einstimmig geändert worden.
Die Altersbeschränkung von 60 Jahren ist in der Richtlinie ersatzlos gestrichen, die Beschränkung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Holger Franke
Vizepräsident Schiedsrichterwesen