Boulehallen – Bahnabmessungen

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Nach sehr langen Diskussionen im DPV, den Ausschüssen und Arbeitsgruppen hinsichtlich des Sportbetriebes in den Boulehallen hat sich nun das Präsidium auf eine gute und praktikable Lösung geeinigt.

Dies trägt dazu bei, die Diskussionen zum Thema „Zeitspiele“ unnötig zu machen und dennoch einen geregelten und überschaubaren Ablauf der Hallenveranstaltungen zu ermöglichen.

Präsidiumsentscheid vom 15.10.2015
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In den Hallen ist bei einer Bahnlänge von ≥ 12m eine Bahnbreite von 2,50 m zulässig, jedoch nicht darunter! Bedingt durch die reduzierte Bahnbreite wird für Wettbewerbe des DPV (die LV können sich hier mit ihren Veranstaltungen anschließen) festgelegt, dass generell bei zugeteilten Spielbahnen die Begrenzungslinien gleichzeitig die Auslinien sind (carré). Dies würde bedeuten, dass im Extremfall für den Anwurf der Zielkugel lediglich ein Korridor von 50 cm zur Verfügung steht (1m seitlicher Abstand zum Aus). Deshalb wird der Abstand zum seitlichen Aus auf 50cm reduziert. Weiter wird festgelegt, dass lediglich ein Anwurf der Zielkugel getätigt wird. Ist die Zielkugel nicht regelgerecht platziert, darf sie der Gegner von Hand in den zulässigen Korridor legen, jedoch darf er die Entfernung der Zielkugel zum Abwurfkreis nicht ändern. Liegt die Zielkugel nicht innerhalb der erlaubten Entfernungen (10 m) darf der Gegner die Entfernung wählen.
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Diese Maßnahmen sollen einen vernünftigen zeitlichen Ablauf der Veranstaltung ermöglichen und sind aus rein pragmatischen Gründen festgelegt.

Von: Holger Franke
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