Reglementübersetzung überarbeitet

Bei der ersten Fassung der Übersetzung des Reglements 2009 wurden zwei Passagen in den Artikeln 6 und 7 im Gegensatz zum Original nicht gestrichen. Dies wurde vom Schiedsrichterausschuss zum Anlass genommen die gesamte Übersetzung nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Die überarbeitete Übersetzung wurde in mehreren Formulierungen näher dem Originaltext angepasst und  einzelne Kommentierungen eingefügt.

Ebenfalls in den Text eingefügt wurde die vom DPV beschlossene Ausnahmeregelung des Abstands der Begrenzung von der Auslinie vom einem Meter auf bis zu mindestens 30 cm.
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