Probewurf – Regelauslegungen

Probewurf während des Spiels

Wir haben vorab bei diversen Veranstaltungen die Umsetzung der Regelauslegung „Probewurf während des Spiels“  in die Praxis getestet und nach den dort erzielten, positiven Ergebnissen für praktikabel erachtet.

Während einer laufenden Runde stellen Probewürfe und Schießübungen auf in der Nähe liegenden Spielfeldern einen Unruheherd für die Teilnehmer einer noch nicht abgeschlossen Begegnung dar. Die sportliche Fairness gebührt, diese Störungen zu vermeiden.
Gleichzeitig sollen den Teilnehmern Zeit und Möglichkeiten zum Einspielen gegeben und nicht genommen werden. 
Diese beiden Anforderungen umzusetzen war und ist das Ziel dieser Regelauslegung.

Leider zeigen die Vorfälle der letzten Veranstaltungen, daß sie, insbesondere bei Großveranstaltungen, so nicht umsetzbar ist. Das bedauern wir sehr.

Wir werden nachsteuern. Der DPV SRA wird sich zusammen mit den Vertretern der Landesschiedsrichter umgehend dieses Themas annehmen und eine praktikablere Lösung finden.

Bis dahin setzen wir die Umsetzung der Regelauslegung „Probewurf während des Spiels“ aus.