Mitteilung zur Doping-Sperre von Marcel Bomsdorf
von Robin Wendeler · Veröffentlicht · Aktualisiert
Der Deutsche Pétanque-Verband (DPV) wurde heute durch die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) darüber informiert, dass die gegen Marcel Bomsdorf ausgesprochene Sperre nun rechtskräftig ist.
Nachdem die World Anti-Doping Agency (WADA) innerhalb der verlängerten Einspruchsfrist keinen Einspruch eingelegt hat, ist das Verfahren formal abgeschlossen. Zu beachten ist, dass die WADA innerhalb dieser Frist keine aktive Mitteilung über einen möglichen Einspruch vornimmt, sondern die Frist ohne Rückmeldung verstreichen lässt. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten wurde dem Deutschen Pétanque-Verband in Rücksprache mit der NADA nun die Rechtskraft bestätigt.
Auswirkungen der Sperre
Für Marcel Bomsdorf bedeutet dies konkret:
- Trainingsaufnahme ab dem 01.08.
- Wettkampfteilnahme ab dem 01.10.
Einordnung des Verfahrens
Der Umgang mit diesem Verfahren war für alle Beteiligten herausfordernd. Die Hintergründe des Falls wurden im Verfahren umfassend berücksichtigt.
Für den Deutschen Pétanque-Verband ist es nicht möglich, den Pétanque-Sport isoliert von anderen Sportarten zu betrachten oder abweichende Maßstäbe anzulegen. Auch im Pétanque gibt es leistungsorientierten und internationalen Wettbewerb, sodass die gleichen Regularien gelten müssen wie in anderen Sportarten.
Das Urteil ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung nachvollziehbar, auch wenn wir uns im Sinne des Sportlers eine mildere Sanktion gewünscht hätten. Vergleichbare Fälle werden häufig mit deutlich höheren Strafen belegt.
Verhalten des Sportlers und Zusammenarbeit
Marcel Bomsdorf hat bereits frühzeitig auf eine Wettkampfteilnahme verzichtet. Während des gesamten Verfahrens stand der Deutsche Pétanque-Verband in enger Abstimmung mit dem Hessischen Pétanque-Verband, dem Anti-Doping-Beauftragten sowie seinem Verein.
Für die offene, transparente und kollegiale Zusammenarbeit aller Beteiligten bedanken wir uns ausdrücklich.
Appell an alle Sportlerinnen und Sportler
Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, eigenverantwortlich zu prüfen, ob verschriebene Medikamente oder eingenommene Mittel auf der Dopingliste stehen. Entsprechende Informationsangebote und Apps stehen hierfür zur Verfügung.
Für diese Sorgfaltspflicht steht der Deutsche Pétanque-Verband ein. Sie ist Bestandteil unserer Ordnungen und Satzungen – und darüber kann es keine Diskussion geben.
Auswirkung auf den Verein und die Bundesliga
Die Sperre betrifft einen Spieler des 1. Frankfurter Pétanque Clubs im Rahmen eines Mannschaftswettbewerbs der Aufstiegsrunde zur Bundesliga.
Da die Wertung auf Mannschaftsebene erfolgt, werden einzelne Spielergebnisse grundsätzlich als Teil des Gesamtergebnisses gewertet. Eine Herausnahme einzelner Resultate erfolgt nur, wenn die einschlägigen sportrechtlichen Regelungen dies ausdrücklich vorsehen.
Im vorliegenden Fall ist lediglich ein Spieler betroffen. Die Sperrwirkung greift zudem nicht für sämtliche Spieltage der Aufstiegsrunde. Nach der vorliegenden sportrechtlichen Auswertung ergeben sich daher keine Auswirkungen auf die Mannschaftswertung oder die abschließende Tabellensituation.
Zusätzlich wurde rechnerisch geprüft, ob sich bei einer rein hypothetischen Einzelbetrachtung ohne Berücksichtigung der Einsätze des betroffenen Spielers Änderungen ergeben hätten. Auch in diesem Fall hätte sich keine Veränderung der Platzierung ergeben.
Präsidium des DPV
